Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude beim Verkauf und bei der Vermietung erforderlich. Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2009.
Der Bedarfsausweis weist den rechnerischen Energiebedarf einer Immobilie unabhängig von der Nutzung aus. Er spiegelt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik wieder. Der tatsächliche Verbrauch wird nicht berücksichtigt. Alle Bedarfsausweise innerhalb Deutschlands können untereinander verglichen werden und berücksichtigen kein Nutzerverhalten oder den Standort eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt den tatsächlichen Verbrauch einer Immobilie anhand der Abrechnungen des Energielieferanten. Das Nutzerverhalten spiegelt sich hier wieder und weicht in der Regel stark vom rechnerischen Bedarf ab.
Seit dem 01.05.2014 gilt die EnEV 2014. Der Energieausweis muss spätestens bei dem Besichtigungstermin vorliegen und die Endenergiekennzahl muss, sofern ein Ausweis vorliegt, in der Immobilienanzeige eingetragen werden.
Die Ausweise werden nun beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhalten eine Registriernummer. Die Gebühr hiefür beträgt zur Zeit € 6,30 und wird vom DIBt festgelegt.
Vorteil Bedarfsausweis:
Alle Bedarfsausweise innerhalb Deutschland können untereinander verglichen werden und berücksichtigen kein Nutzerverhalten oder den Standort eines Gebäudes.
Verbrauchsausweis:
für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr) und für alle Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 erstellt worden sind.
Nachteil Verbrauchsausweis:
Fehlende Vergleichbarkeit der Ausweise untereinander, da Klimafaktoren und Nutzerverhalten mit berücksichtigt werden.
Vorteile des Energieausweises:
Hier gelangen Sie zum Download für den Datenerhebungsbogen des Verbrauchsausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude:
Erfassungsbogen Wohngebäude.pdf
Erfassungsbogen Nichtwohngebäude.pdf
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