Wir lichten den Förderdschungel und finden für Ihr Vorhaben die richtigen Programme und stimmen die Sanierung mit den technischen Förderrichtlinien ab.
Sollten Sie die Förderprogramme der Bundesregierung in Anspruch nehmen kann es unter Umständen sinnvoll sein, zuvor eine geförderte vor Ort Energieberatung (individueller Sanierungfahrplan) durchzuführen, um einen Überblick über die Einsparpotenziale und den energetischen Standard des Hauses zu bekommen und unter Umständen von verbesserten Förderbedingungen zu profitieren.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BeG WG)
Einzelmaßnahmen
Das Bafa - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhhrkontrolle hat zum 01.01.2021 das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen als Zuschuss übernommen.
Grundlage ist das Gesetz "Bundesförderung für effizeinte Gebäude Einzelmaßnahmen" - kurz BeG-EM.
Fördergegenstand:
Alle Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dach, Fenster, Türen, Bodendämmung, Außenwanddämmung sowie Anlagentechnik die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Antrag hierfür muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Als Maßnahmenbeginn ist der verbindliche Abschluss eines Liefer- Leistungsvertrages definiert.
Also: Erst beantragen und dann beauftragen!
Nach Antragstellung kann auf eigenes Risiko beauftragt werden und auch begonnen werden.
Es muss also die Zusage nicht abgewartet werden.
Für die Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Generell:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, also Überweisung auf Ihr Girokonto.
Der förderfähige Höchstbetrag ist € 60.000,- pro Jahr und Wohneinheit.
Wenn also mehrere Maßnahmen geplant werden, die die Summe von € 60.000,- überschreiten, kann man die Maßnahmen über mehrere Jahre strecken um jedes Jahr in den Genuss der Förderung zu kommen.
Beispiel für ein Einfamilienhaus:
Gesamtzuschuss:
€ 9.000,-+ € 10.500,-+ € 4500,-= € 24.000,-
Gebäudehülle:
Programm |
Art |
Anzahl WE |
Förderfähiger Höchstbetrag pro Jahr |
Zuschuss in % |
Maximaler Zuschuss |
BeG EM |
Zuschuss Baumaßnahme |
Pro WE, Keine Beschränkung |
€ 60.000, - |
15% |
€ 9.000, - |
BeG EM |
Zuschuss Baubegleitung |
1-2 |
€ 5.000, - |
50% |
€ 2.500, - |
BeG EM |
Zuschuss Baubegleitung |
Ab 3, je WE |
€ 2.000, - |
50% |
€ 1.000, - |
Anlagentechnik:
Maßnahmen an der Heizungstechnik – Heizungsanlagen müssen beim Bafa gelistet sein. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) darf höchstens 2,7 – ab dem 01.01.2024 JAZ höchstens 3,0 betragen.
Biomasseheizung |
10% Zuschuss + 10% Tauschbonus** |
Wärmepumpe |
25 – 30* % Zuschuss + 10% Tauschbonus** |
Solarthermie |
25% Zuschuss + 10% Tauschbonus** |
Anschluss Wärme-/ Gebäudenetz |
25% Zuschuss + 10% Tauschbonus** |
Errichtung/ Erweiterung Gebäudenetzanschluss |
25% Zuschuss |
Heizungsoptimierung |
15% Zuschuss + 5% iSFP-Bonus |
* Inklusive 5% Wärmepumpen Bonus, wenn Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, z.B. Propan. ** Tauschbonus wenn: Inbetriebnahmedatum der Gasheizung älter als 20 Jahre und bei Öl- Kohle- Nachtspeicherheizung |
Konditionen:
Programm |
Art |
Anzahl WE |
Förderfähiger Höchstbetrag |
Zuschuss in % |
Maximaler Zuschuss |
BeG EM |
Zuschuss Baumaßnahme |
Pro WE, Keine Beschränkung |
€ 60.000, - |
15%* |
€ 12.000, - |
BeG EM |
Zuschuss Baubegleitung |
1-2 |
€ 5.000, - |
50% |
€ 2.500, - |
BeG EM |
Zuschuss Baubegleitung |
Ab 3, je WE |
€ 2.000, - |
50% |
€ 1.000, - |
* liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor oder lassen Sie diesen vorher erstellen, erhöht sich die Zuschusssumme um 5%.
Genereller Ablauf:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BeG WG)
Effizienzhaus
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss je nach erreichten Effizienzhausstandards.
Der Tilgungszuschuss wir Ihnen bei erfolgreicher Durchführung vom Darlehenskonto abgezogen, sozusagen als einmalige Sondertilgung
* Zinskonditionen unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
Höhe des Tilgungszuschusses je nach erreichter Effizienzhausklasse:
Effizienzhausstandard Programmnummer: (261 Darlehen) |
Förderfähige Investitionskosten/ Darlehenshöhe pro WE |
Tilgungszuschuss in Prozent |
Tilgungszuschuss in € pro WE maximal |
|||
Ohne EE-Klasse |
Mit EE-Klasse |
Ohne EE-Klasse |
Mit EE-Klasse |
Ohne EE-Klasse |
Mit EE-Klasse |
|
Effizienzhaus 85 |
120.000 |
150.000 |
5% |
10% |
6.000 |
15.000 |
Effizienzhaus 70 |
10% |
15% |
12.000 |
22.500 |
||
Effizienzhaus 55 |
15% |
20% |
18.000 |
30.000 |
||
Effizienzhaus 40 |
20% |
25% |
24.000 |
37.500 |
Grundsätzliches:
EE-Klassen: Biomasse (z.B. Pellets) oder Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
WPB-Bonus: wenn ein gültiger Energieausweis für das Gebäude um Ist-Zustand vorliegt und die Effizienzklasse H erreicht oder wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind. 10 % Bonus auf den Tilgungszuschuss. Gilt nur, wenn das EH 40, 55 oder 70 EE erreicht wird.
Der Umfang der notwendigen Berechnungen und der anlagentechnischen sowie baulichen Maßnahmen ist umso höher, je niedriger der Effizienzhausstandard gewählt wird. Beratung hierzu erfolgt durch uns, wenn Baupläne vorliegen.
Um ein Effizienzhaus erreichen zu können, kann es notwendig sein, eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchzuführen. Die bieten wir als Eventualposition an, falls notwendig.
BlowerDoor-Messung:
Eventuell muss ein Nachweis der Luftdichtheit erfolgen. Diesen Nachweis erbringe ich mit eigenem Messsystem. Planung und Qualitätssicherung aus einer Hand!
Fachplanung und Baubegleitung:
Unsere Leistungen werden 50% bezuschusst. Bei Ein- Zweifamilienhause max. € 5.000 und bei Mehrfamilienhäusern max. € 2.000, - pro WE, maximal aber € 20.000, - aber nur, wenn der Investor die Fördermittel in den Programmen 261 für sich beantragt!
Der Honoraranteil erhöht den Darlehensbetrag um den Betrag des Honorars zur Baubegleitung. Dieser Anteil wird mit dem 50%-igen Tilgungszuschuss belegt.
Organisatorisches:
Vor Baubeginn muss die Antragstellung erfolgen. Achtung: Als Baubeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- Leistungsvertrages. Baugrundvorbereitende Maßnahmen und Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.
Auszahlung:
Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamtsumme auszahlen lassen oder in Teilbeträgen.
Für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage 12 Monate Zeit – eine Verlängerung auf maximal 48 Monate ist möglich.
Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe 0,15% pro Monat berechnet.
Nehmen Sie ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf!