FörderCheck

Förderprogramme nutzen – Kapital schonen

Wir lichten den Förderdschungel und finden für Ihr Vorhaben die richtigen Programme und stimmen die Sanierung mit den technischen Förderrichtlinien ab.

Sollten Sie die Förderprogramme der Bundesregierung in Anspruch nehmen kann es unter Umständen sinnvoll sein, zuvor eine geförderte vor Ort Energieberatung (individueller Sanierungfahrplan) durchzuführen, um einen Überblick über die Einsparpotenziale und den energetischen Standard des Hauses zu bekommen und unter Umständen von verbesserten Förderbedingungen zu profitieren.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BeG WG)

Einzelmaßnahmen

Das Bafa - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhhrkontrolle hat zum 01.01.2021 das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen als Zuschuss übernommen.

Grundlage ist das Gesetz "Bundesförderung für effizeinte Gebäude Einzelmaßnahmen" - kurz BeG-EM.

Fördergegenstand:

Alle Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dach, Fenster, Türen, Bodendämmung, Außenwanddämmung sowie Anlagentechnik die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Der Antrag hierfür muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

Als Maßnahmenbeginn ist der verbindliche Abschluss eines Liefer- Leistungsvertrages definiert.

Also: Erst beantragen und dann beauftragen!

Nach Antragstellung kann auf eigenes Risiko beauftragt werden und auch begonnen werden.

Es muss also die Zusage nicht abgewartet werden.

Für die Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Diese Voraussetzung erfülle ich.

Generell:

 

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, also Überweisung auf Ihr Girokonto.

 

Der förderfähige Höchstbetrag ist € 60.000,- pro Jahr und Wohneinheit.

Wenn also mehrere Maßnahmen geplant werden, die die Summe von € 60.000,- überschreiten, kann man die Maßnahmen über mehrere Jahre strecken um jedes Jahr in den Genuss der Förderung zu kommen.

 

Beispiel für ein Einfamilienhaus:

 

  1. Jahr: Dach und Fenster. Kosten über € 60.000,-, Zuschuss: 9.000,-
  2. Jahre: Wärmepumpe mit Öltauschbonus (35%) Kosten 30.000,-, Zuschuss: 10.500,-. Zzgl. Außenwanddämmung (15%): Kosten: € 30.000,-, Zuschuss € 4.500,-

 

Gesamtzuschuss:

€ 9.000,-+ € 10.500,-+ € 4500,-= € 24.000,-

 

Gebäudehülle:

Programm

Art

Anzahl WE

Förderfähiger Höchstbetrag pro Jahr

Zuschuss in %

Maximaler Zuschuss

BeG EM

Zuschuss Baumaßnahme

Pro WE, Keine Beschränkung

€ 60.000, -

15%

€ 9.000, -

BeG EM

Zuschuss Baubegleitung

1-2

€ 5.000, -

50%

€ 2.500, -

BeG EM

Zuschuss Baubegleitung

Ab 3, je WE

€ 2.000, -

50%

€ 1.000, -

 

Anlagentechnik:

 

Maßnahmen an der Heizungstechnik – Heizungsanlagen müssen beim Bafa gelistet sein. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) darf höchstens 2,7 – ab dem 01.01.2024 JAZ höchstens 3,0 betragen.

 

Biomasseheizung

10% Zuschuss

+ 10% Tauschbonus**

Wärmepumpe

25 – 30* % Zuschuss

+ 10% Tauschbonus**

Solarthermie

25% Zuschuss

+ 10% Tauschbonus**

Anschluss Wärme-/ Gebäudenetz

25% Zuschuss

+ 10% Tauschbonus**

Errichtung/ Erweiterung Gebäudenetzanschluss

25% Zuschuss

Heizungsoptimierung

15% Zuschuss

+ 5% iSFP-Bonus

* Inklusive 5% Wärmepumpen Bonus, wenn Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, z.B. Propan.

** Tauschbonus wenn: Inbetriebnahmedatum der Gasheizung älter als 20 Jahre und bei Öl- Kohle- Nachtspeicherheizung

 

Konditionen:

 

Programm

Art

Anzahl WE

Förderfähiger Höchstbetrag

Zuschuss in %

Maximaler Zuschuss

BeG EM

Zuschuss Baumaßnahme

Pro WE, Keine Beschränkung

€ 60.000, -

15%*

€ 12.000, -

BeG EM

Zuschuss Baubegleitung

1-2

€ 5.000, -

50%

€ 2.500, -

BeG EM

Zuschuss Baubegleitung

Ab 3, je WE

€ 2.000, -

50%

€ 1.000, -

 * liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor oder lassen Sie diesen vorher erstellen, erhöht sich die Zuschusssumme um 5%.

Genereller Ablauf:

  • Ich prüfe die Maßnahme(n) auf Förderfähigkeit
  • Ich erstelle die Technische Projektbeschreibung (TPB). Dort enthalten ist eine TPB-ID.
  • Sie erhalten von mir diese TPB mit der ID-Nummer.
  • Sie stellen den Antrag Online beim BAFA mit der TPB-ID. Alternativ stelle ich den Antrag in Ihrem Namen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich. (Nicht für WEG – Den Antrag stellt der Verwalter)
  • Das BAFA erstellt in Zuge des Antragsprozesses ein Kundenkonto für Sie und ordnet sofort eine Vorgangsnummer zu. Das ist aber noch keine Zusage.
  • Der Antrag ist hiermit gestellt und Sie können die Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen und auch durchführen.
  • Nach Prüfung durch das BAFA erhalten Sie die Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids. Dieser ist 24 Monate gültig und kann nochmal um 24 Monate verlängert werden.
  • Nach erfolgreicher Umsetzung erstelle ich einen Technischen Projektnachweis (TPN), mit der die Auszahlung generiert wird.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BeG WG)

Effizienzhaus

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss je nach erreichten Effizienzhausstandards.

Der Tilgungszuschuss wir Ihnen bei erfolgreicher Durchführung vom Darlehenskonto abgezogen, sozusagen als einmalige Sondertilgung

* Zinskonditionen unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger

Höhe des Tilgungszuschusses je nach erreichter Effizienzhausklasse:

Effizienzhausstandard

Programmnummer:

(261 Darlehen)

Förderfähige Investitionskosten/ Darlehenshöhe pro WE

Tilgungszuschuss in Prozent

Tilgungszuschuss in € pro WE maximal

Ohne EE-Klasse

Mit EE-Klasse

Ohne EE-Klasse

Mit EE-Klasse

Ohne EE-Klasse

Mit EE-Klasse

Effizienzhaus 85

120.000

150.000

 5%

10%

6.000

15.000

Effizienzhaus 70

10%

15%

12.000

22.500

Effizienzhaus 55

15%

20%

18.000

30.000

Effizienzhaus 40

20%

25%

24.000

37.500

Grundsätzliches:

EE-Klassen: Biomasse (z.B. Pellets) oder Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.

WPB-Bonus: wenn ein gültiger Energieausweis für das Gebäude um Ist-Zustand vorliegt und die Effizienzklasse H erreicht oder wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außen­wand­fläche nicht energetisch saniert sind. 10 % Bonus auf den Tilgungszuschuss. Gilt nur, wenn das EH 40, 55 oder 70 EE erreicht wird.

Der Umfang der notwendigen Berechnungen und der anlagentechnischen sowie baulichen Maßnahmen ist umso höher, je niedriger der Effizienzhausstandard gewählt wird. Beratung hierzu erfolgt durch uns, wenn Baupläne vorliegen.

Um ein Effizienzhaus erreichen zu können, kann es notwendig sein, eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchzuführen. Die bieten wir als Eventualposition an, falls notwendig.

BlowerDoor-Messung:

Eventuell muss ein Nachweis der Luftdichtheit erfolgen. Diesen Nachweis erbringe ich mit eigenem Messsystem. Planung und Qualitätssicherung aus einer Hand!

Fachplanung und Baubegleitung:

Unsere Leistungen werden 50% bezuschusst. Bei Ein- Zweifamilienhause max. € 5.000 und bei Mehrfamilienhäusern max. € 2.000, - pro WE, maximal aber € 20.000, - aber nur, wenn der Investor die Fördermittel in den Programmen 261 für sich beantragt!

Der Honoraranteil erhöht den Darlehensbetrag um den Betrag des Honorars zur Baubegleitung. Dieser Anteil wird mit dem 50%-igen Tilgungszuschuss belegt.

Organisatorisches:

Vor Baubeginn muss die Antragstellung erfolgen. Achtung: Als Baubeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- Leistungsvertrages. Baugrundvorbereitende Maßnahmen und Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.

Auszahlung:
Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamt­summe aus­zahlen lassen oder in Teilbeträgen.

Für die Auszahlung haben Sie ab Kredit­zusage 12 Monate Zeit – eine Verlängerung auf maximal 48 Monate ist möglich.
Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungs­provision in Höhe 0,15% pro Monat berechnet.

 

 


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